Auch im Schuljahr 2010/11 können im Saarland in bestimmten Bedarfsfächern Bewerber, die kein Lehramts-, sondern ein Diplom- oder Magister-Studium absolviert haben, im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms in den Schuldienst eintreten. Das Programm richtet sich an Hochschulabsolventen, die an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und an Gymnasien unterrichten möchten.
Im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms werden die Bewerber innerhalb von zwei Jahren durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen auf den Schuldienst vorbereitet. Bedarfsfächer im Schuljahr 2010/11 sind im Bereich der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen Mathematik, Biologie, Physik und Chemie. Bei den Gymnasien und Gesamtschulen für den Bereich der Gymnasien (Klasse 5-13) werden Seiteneinsteiger für die Fächer Mathematik in Verbindung mit Physik und Physik gesucht.
Nähere Informationen zum Seiteneinsteigerprogramm sind abrufbar unter der Internetadresse www.bildungsserver.saarland.de.
NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart hat eine Neuregelung des Hochschulzugangs für Handwerksmeister und beruflich Qualifizierte auf den Weg gebracht. Die Neuregelung soll ab dem kommenden Wintersemester den Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung erheblich erleichtern. “Berufliche Qualifizierungen wie der Meisterbrief stellen hohe Anforderungen. Viele Handwerksmeister etwa sind Bildungsaufsteiger ohne Abitur, die durchaus in der Lage sind, ein Studium erfolgreich zu absolvieren und dies mehr und mehr auch benötigen, wenn sie ihren Betrieb weiterentwickeln möchten”, sagte Pinkwart.
Die geplante Neuregelung, die sich derzeit im Anhörungsverfahren mit den Hochschulen und Verbänden befindet, soll Handwerksmeistern künftig den allgemeinen und fachungebundenen Hochschulzugang eröffnen. Damit können Inhaber des Meisterbriefes sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen studieren. Bislang ist dieser Gruppe nur ein FH-Studium möglich, und das lediglich in einem Fach, das eine enge Nähe zur beruflichen Ausbildung aufweist.
Ebenfalls neu ist die Regelung, dass Studieninteressierte mit Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung einen fachgebundenen Hochschulzugang besitzen – ohne wie bislang noch einen Eignungstest für den angestrebten Studiengang ablegen zu müssen. Darüber hinaus wird dieser Gruppe auch ein fachungebundener Hochschulzugang möglich. Dafür ist die Voraussetzung das Bestehen eines Eignungstests.
Ab Wintersemester sollen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten auch ein Probestudium anbieten können. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber zur eigenen Leistungskontrolle. Pinkwart: “Wir erhöhen damit die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Von sozialer Mobilität profitiert nicht nur der Einzelne, sondern unsere gesamte Gesellschaft”.
Inhaber einer ausländischen Hochschulqualifikation können sich seit dem 4. Januar an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz wenden und eine Bewertung ihres ausländischen Abschlusses beantragen. Sie erhalten dann ein Dokument, das ihnen die Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleichtern kann. Die Zeugnisbewertung beschreibt eine ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Sie nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.
Die Gebühr für diese Serviceleistung beträgt 100 Euro, die Bearbeitung nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch. Bewertet werden Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt.
Grundlage dieser Zeugnisbewertungen ist das “Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” (sog. Lissabon-Konvention), das in Deutschland am 01.10.2007 in Kraft getreten ist. Die ZAB ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen und beantwortet jedes Jahr etwa 27.000 Anfragen. Mit ihrer Datenbank informiert sie über ausländische Hochschulsysteme und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Ergebnisse einer Umfrage der Initiative D21 zeigen, dass digitale Medien und Unterricht an deutschen Schulen immer noch getrennte Welten darstellen. Eltern bewerten dies besonders kritisch: Nur vier Prozent beurteilen den Einsatz von Computern in Schulen als ausgezeichnet. Beinahe zwei Drittel sehen dagegen deutlichen Verbesserungsbedarf.
Dies ist auch geboten, denn nur bei 35 Prozent der Schüler kommt der Computer mindestens einmal pro Woche im Unterricht (ohne Informatik) zum Einsatz. Bei 30 Prozent findet ein Arbeiten am PC außerhalb des Informatikunterrichts überhaupt nicht statt. Auch die Lösung, dass Schüler ihr eigenes Notebook in die Schule bringen können, um diesen Zustand zu ändern, ist bisher kaum in die Klassenzimmer vorgedrungen. Nur bei 15 Prozent ist dies überhaupt möglich. Zusätzlich gibt es noch erhebliche Unterschiede innerhalb des dreigliedrigen Schulsystems: Lediglich vier Prozent der Hauptschüler und 13 Prozent der Realschüler können ihr eigenes Notebook mitbringen, dagegen immerhin 27 Prozent der Gymnasiasten.
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