30 November 2007 ~ 0 Comments

Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten

Schüler dürfen ihre Lehrer auch weiterhin im Internet benoten. Die Bewertung im Internetportal “spickmich” sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Kölner Oberlandsgericht am Dienstag. Es wies damit die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die schon in erster Instanz unterlegen war. Schulministerin Barbara Sommer erklärte zu dem Urteil: “Schülerinnen und Schüler, die ernsthaft Anregungen geben und ihre Belange vertreten wollen, sollten ihren Lehrern keine Noten über Internet-Foren geben. Schüler möchten ja auch nicht öffentlich benotet werden.” Gleichzeitig fügte sie hinzu: “Ich halte viel davon, dass Schüler ihren Lehrern rückmelden, wie sie den Unterricht erleben- dies allerdings in der Schule und nicht in der Öffentlichkeit. Kritik sollte konstruktiv sein. Sie sollte dem Austausch dienen und Verbesserungen anstreben. Wenn ich mein Gegenüber aber erst mal öffentlich vorführe, kann ich schwerlich einen offenen Dialog erwarten”, so Ministerin Sommer. In dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall sieht sich die Pädagogin durch ihre Benotung verunglimpft und hatte die Veröffentlichung ihrer Daten per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollen. In dem Portal “spickmich” werden Lehrer in Kategorien wie “gut vorbereitet”, “faire Noten” oder “menschlich” auf einer Notenskala von 1 bis 6 bewertet.

Das OLG erklärte, die von den Schülern anonym abgegebenen Benotungen seien Werturteile, die nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin eingriffen. Mit Kriterien wie “guter Unterricht” oder “fachlich kompetent” werde konkret die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bewertet, hieß es in dem Urteil, gegen das keine weiteren Rechtsmittel möglich sind (AZ: 15 U 142/07). Eine “beleidigende Schmähkritik” sah das Gericht bei dem von drei Kölner Studenten betriebenen Portal nicht. Die Pädagogin werde auch nicht an den Pranger gestellt. Die Beurteilung kann laut OLG stattdessen der “Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führen.”

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Benotungen nicht allgemein für jedermann zugänglich seien. Die Namen der Pädagogen würden nur unter den einzelnen Schulen aufgeführt. Lehrer, Eltern oder Schüler müssten sich anmelden, um Zugang zu erhalten. Es handele sich also nicht um eine allgemein zugängliche, öffentliche Seite. Mittlerweile bewerten mehr als 250.000 Schüler ihre Lehrer in dem Portal. Auch bei personenbezogenen Bewertungen wie “cool” oder “peinlich” sah das Gericht keine Diffamierung oder Herabsetzung. Es müsse auch der Sprachgebrauch von Jugendlichen berücksichtigt werden. Ob auch “sexy” oder “hässlich” zulässige Äußerungen seien, prüfte der Senat nicht, da diese Kriterien inzwischen von den Betreibern entfernt worden seien.

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