Kein Geld für Schulbedarf für Hartz-IV-Familien vor Ende 2010
Familien, die staatliche Unterstützung in Form von Hartz IV bekommen, können nicht rückwirkend mehr Geld für den Schulbedarf ihrer Kinder verlangen. Das hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel in einer aktuellen Entscheidung entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Sie hatte verlangt, dass der Staat diese Kosten auch vor Ende 2010 erstattet. Schließlich seien Ausgaben für Turnbeutel, Einschulungstüte und andere Schulsachen ein “unabweisbarer Bedarf”, der in der Regelleistung ihrer Kinder nicht berücksichtigt sei.
Dies zei zwar richtig, so die Richter in ihrer Entscheidung, allerdings gelte nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Anfang 2010 eine Übergangszeit bis Ende des Jahres. Für die Zeit davor bestehe folglich keinen Anspruch.
(via)
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